Der städtebauliche Rahmenplan zeigt für die Entwicklung der Oststraße und der Antoniusstraße eine Beibehaltung der orstsbildprägenden Straßenrandbebauung. Als Ziel der städtebaulichen Entwicklung wird die Stärkung des innerstädtischen Wohnens an dieser Stelle formuliert. Die Fußwegverbindung von den Vikariegärten zum Kirchplatz hat in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung. Die bestehende Bebauung in der Ostsstraße weist darüber hinaus gestalterische Qualitäten auf, die eine Erhaltung der Gebäude wünschenswert erscheinen lassen.
Die Situation an der Ecke Antoniusstraße wird durch das Eckgebäude mit dem charakteristischen, expressionistischen Treppengiebel geprägt. Eine Erhaltung dieser pittoresken Situation wäre ebenfalls wünschenswert. Ein Bebauungsvorschlag für eine Einzelhandelsnutzung widersprach den Zielen des städtebaulichen Rahmenplans in mehreren Punkten. Schließlich wurde in einer Feinuntersuchung Lösungsvorschläge erarbeitet, die eine Entwicklung des Marktes innerhalb der Zielformulierungen des städtebaulichen Rahmenplans überprüfen.
Art
Städtebauliche Feinuntersuchung (FU,
Standortstudie Einzelhandel
Arealgröße
ca. 8 ha
Bearbeitungszeitraum
2007
Auftraggeber
Stadt Gronau (Westfalen)
Ansprechpartner
Stadt Gronau (Westfalen)
Fachdienst Stadtplanung
Konrad-Adenauer-Straße 1
48599 Gronau
02562 12 0
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