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BPlan Altstadt – Ensemblebereich 37.1, Leipheim

Bebauungsplan

Niedrige Geschosshöhen, geringe Wohnungsgrößen und unzeitgemäße Wohnungsgrundrisse führen oftmals dazu, dass auf eine Sanierung im Bereich der denkmalgeschützten Altstadt verzichtet wird und die Gebäude langsam verfallen. Um diesem Prozess zu begegnen hat die Stadt bereits ein Kommunales Förderprogramm in Verbindung mit einem Gestaltungshandbuch und einer Gestaltungssatzung aufgestellt. Da aber nicht in allen Fällen durch eine Sanierung eine angemessene Modernisierung möglich ist, ist der Abriss und eine entsprechende Neubebauung mit Ersatzbauten innerhalb des denkmalgeschützten Altstadtbereiches unumgänglich, um den Charakter und das Gesamtbild innerhalb der Stadtmauer zu erhalten. Aufgrund der vorhandenen Grundstücksgrößen ist es unter den gegebenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben zu den Abstandsflächen, in einer Vielzahl von Fällen jedoch nicht möglich, Ersatzgebäude auf der Grundlage der bestehenden Bebauung zu errichten.

Um die bauliche Struktur, die in ihrer Gesamtheit als Ensemble unter Denkmalschutz steht, auch zukünftig erhalten und gleichzeitig attraktiven Wohnraum für die Bevölkerung innerhalb der historischen Strukturen bereitstellen zu können, ist es notwendig, die Möglichkeit zu schaffen, dass Ersatzbauten auf den „Grundmauern“/“ Grundrissen“ der Vorgängergebäude errichtet werden können. Aus diesem Grund hat sich die Stadt Leipheim entschieden, einen einfachen Bebauungsplan für den Altstadtbereich aufzustellen, der in erster Linie die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Abstandsflächen regelt. Um darüber hinaus den Gebietscharakter im Bereich des Ensembles Altstadt erhalten zu können, werden zudem Festsetzungen zur Geschossigkeit und zur Höhen der baulichen Anlagen getroffen.

Art
Bebauungsplan

Arealgröße
ca. 0,7 ha

Bearbeitungszeitraum
2013

Ansprechpartner
Stadt Leipheim
Stadtverwaltung
Marktstraße 5
89340 Leipheim
08221 707 0
stadt@leipheim.de